Informationen für den Käufer
 

Hier finden Sie das Wichtigste zum Thema „Welpenabgabe“ in Kurzform. Es dient nur als Vorinformation, um einen groben Überblick zu erhalten.

 

Wer mehr über uns, unsere Welpenaufzucht und unseren Zuchtgedanke wissen möchte,

klickt bitte auf den nachfolgenden Link, der zu unserer Tagebuchseite führt::

 

http://tibet-terrier-diary.jimdo.com/

 

Dort schildern wir noch einige Details mehr zum Thema „Zucht und Welpen“ und man findet die aktuellen News, Ereignisse und kleine Geschichten sowie Fotos.

Viel Spaß beim Stöbern auf unseren Seiten!

 
Wenn Sie einen Tibet-Terrier kaufen, geht ein neues Familienmitglied in Ihren Besitz über,
welches wir mit viel Liebe und Sorgfalt aufgezogen haben. Was danach aus ihm wird,
liegt in Ihrer Hand. Damit der Hund in unserem, in Ihrem und nicht zuletzt im Sinne
des Tieres ein schönes Leben hat, achten wir auf einige grundlegende Voraussetzungen:
 
Alle neuen Besitzer erhalten von uns eine Mappe mit Informationen über den Welpen,
welche außerdem hilfreiche Tipps für die Anfangszeit enthält. Außerdem verschiedene Futterproben.
Auf Wunsch besorgen wir ihnen gerne eine komplette Welpengrundausstattung
zum Selbstkostenpreis.
 
Abgabetermin
Unsere Welpen wachsen bei uns in der Familie auf, und um eine bestmögliche Prägung
zu erlangen, bleiben die Welpen bis zur 9. Lebenswoche bei uns.
 
Ärztliche Versorgung
Alle Welpen werden:
3 mal entwurmt (3., 5. und 7. Lebenswoche)
Sie erhalten ihre erste Impfung in der 8. Lebenswoche
(Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten)
Die Nachimpfung sowie eine zusätzliche Tollwutimpfung erfolgt in der 12. Woche
und wird vom neuen Besitzer übernommen,
sofern der Hund nicht mehr im Zwinger ist.
Ausserdem erhält jeder Welpe einen Microchip zur Identifizierung.
Der EU-Ausweis (ehemals Impfpass) wird bei Verkauf ausgehändigt.
 
Ahnentafel
Der Hund ist in das im VDH/KTR  für die Rasse
zuständige Zuchtbuch eingetragen worden bzw. zur Eintragung gemeldet.
Die zugehörige Ahnentafel wird bei Verkauf übergeben oder
bei Erhalt durch den Zwinger kostenlos nachgeliefert.
 
Rückgabe
Sollten Sie den Hund aus privaten oder sonstigen Gründen nicht länger halten können,
so haben Sie die Verpflichtung uns zu informieren und uns
ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Dies gilt für jede Art der Weitergabe des Hundes an einen Dritten.
Des weiteren ist uns die Adresse, der Namen sowie die Telefonnummer
desjenigen schriftlich mitzuteilen, an den der Hund abgegeben werden soll.
 
Artgerechte Haltung
Sie verpflichten sich, den Hund artgerecht zu Halten, das heißt auf Ketten- und
Zwingerhaltung zu verzichten.
Sollte hiergegen Verstoßen werden behalten wir uns eine sofortige
Rückübereignung des Hundes vor.
Um sicherzugehen, dass unsere Hunde in einer artgerechten Umgebung leben
behalten wir uns vor, uns vor Ort ein Bild von der Haltung
des Hundes zu machen.